„In Bildungs-und Erziehungsvereinbarungen sollen sich Schule, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen.“

§ 42 (5) SchG

Um erfolgreiche Erziehungsarbeit leisten zu können und dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden, ist die Bodelschwinghschule auf die Unterstützung durch die Eltern angewiesen. Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, von Beginn an mit Hilfe dieser Erziehungsvereinbarung eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Eltern zu gestalten. Die Grundlage unserer Erziehungsvereinbarung ist der verbindlich in der Schulkonferenz am 20.06.2016 verabschiedete Maßnahmenkatalog (siehe unten). Dieser gilt sowohl für die Schulzeit als auch für die Betreuungszeiten in der OGS und der zusätzlichen Betreuung.

Als Lehrerinnen/ Lehrer und OGS-Mitarbeiter verpflichten wir uns

  • den Maßnahmenkatalog der Bodelschwinghschule mitzutragen.
  • respektvoll und fair mit den Kindern umzugehen.
  • die Kinder zu Verantwortungsbewusstsein und sozialen Fähigkeiten wie Toleranz,
  • Hilfsbereitschaft und Teamfähigkeit zu erziehen.
  • die Kinder im Rahmen der schulischen Möglichkeiten individuell zu fördern (ausgenommen
  • OGS-Mitarbeiter).
  • den Unterricht gewissenhaft vorzubereiten (ausgenommen OGS-Mitarbeiter).
  • zu einer transparenten und vorurteilsfreien Leistungsbewertung (ausgenommen OGSMitarbeiter).
  • die Eltern über die Entwicklungen ihres Kindes zu informieren.
  • Sie als Eltern bei der Gestaltung des Schullebens mit einzubeziehen.

Als Eltern verpflichten wir uns

  • den Maßnahmenkatalog der Bodelschwinghschule mitzutragen.
  • unser Kind bei Krankheit bis Schulbeginn um 8 Uhr telefonisch oder schriftlich abzumelden.
  • für die Lehrerinnen und Lehrer jederzeit (Notfallnummer) erreichbar zu sein sowie Adressund Telefonänderungen unverzüglich der Schule mitzuteilen.
  • unser Kind pünktlich zur Schule zu schicken.
  • täglich in die Postmappe unseres Kindes zu schauen.
  • dafür zu sorgen, dass unser Kind alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit zur Schule bringt.
  • dazu, die Hausaufgaben unseres Kindes auf Vollständigkeit zu überprüfen.
  • an Schulveranstaltungen wie Elternabenden etc. teilzunehmen oder mich über die Inhalte
  • der Veranstaltung zu informieren.
  • an Elternsprechtagen teilzunehmen.

Als Kinder verpflichten wir uns

  • uns an die Regeln der Ampeln zu halten

Hier finden Sie die Erziehungsvereinbarung zum Download: