Sollte ihr Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen können, melden Sie es bitte telefonisch (05971/ 70236) morgens bis 7.50 Uhr in der Schule ab oder informieren Sie die Klassenlehrerein/den Klassenlehrer vor Unterrichtsbeginn über schoolfox. Beachten Sie hier bitte die besonderen Regelungen während der Corona-Pandemie.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen können, so geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollte Ihr Kind länger als eine Woche nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, benötigt die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ein Attest vom Arzt.


Meldepflichtige Krankheiten


Das Infektionsgesetz schreibt vor, dass Eltern dazu verpflichtet sind, der Schule jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, insbesondere §34 IfSG.


Dort heißt es: Personen, bei denen der Verdacht oder die Erkrankung an

1. Cholera*
2. Diphtherie*
3. Enteritis durch enterohaemorrhagische E. coli (EHEC)*
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber*
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis*
6. Hepatitis A oder E*
7. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenfelchte der Haut)
8. Keuchhusten
9. ansteckender Lungentuberkulose*
10. Masern*
11. Meningokokken-Infektionen*
12. Mumps*
13. Paratyphus*
14. Pest*
15. Poliomyelitis (Kinderlähmung)*
16. Scabies (Krätze)
17. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen (Mandelentzündung)
18. Shigellose (Ruhr)*
19. Typhus abdominalis*
20. Windpocken


besteht oder die verlaust sind, dürfen die Schule nicht besuchen. Die mit * gekennzeichneten Krankheiten dürfen auch die selbst nicht erkrankten Geschwister oder Eltern, also die Kontaktpersonen des gleichen Haushaltes, die Schule nicht betreten, bis ein Arztattest vorliegt.


Der Arzt wird mitteilen, wann das erkrankte Kind wieder in die Gemeinschaftseinrichtung darf. Wir bitten Sie deshalb stets um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ein ausführliches Informationsschreiben finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch hier die besonderen Vorgaben während der Corona Pandemie!