Im Rahmen des Religionsunterrichtes möchte die Bodelschwinghschule eine religiöse christliche Grundhaltung ermöglichen und fördern. Grundsätzlich können alle Schüler/innen – unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit – daran teilnehmen und sind herzlich willkommen. 
Um den Kindern den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu erleichtern und das Gemeinschaftsgefühl der Klasse zu stärken, haben wir uns aus pädagogischen Gesichtspunkten dazu entschieden, den Religionsunterricht im 1. Halbjahr des 1. Schuljahres ökumenisch zu erteilen. Ab dem 2. Halbjahr des 1.Schuljahres bis zum Ende der Grundschulzeit wird der Religionsunterricht konfessionsgebunden erteilt. Je nach Konfessionszugehörigkeit nehmen die Schüler/innen an zwei Wochenstunden am katholischen oder am evangelischen Religionsunterricht teil.

Sofern ein Schüler/eine Schülerin keiner dieser beiden Konfessionen angehört, dürfen die Eltern entscheiden, ob ihr Kind am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen soll.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin keiner der beiden Konfessionen angehört und auf Wunsch nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll, muss dies dem zuständigen Klassenlehrer bzw. der zuständigen Klassenlehrerin schriftlich mitgeteilt werden.